Wer schützt uns vor den Datenschützern?

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Seit Tagen schon füttert der oberste Datenschützer der Nation, der Grüne Hanspeter Thür, die Medien mit seinen Forderungen in Sachen Google Street View. In der Samstagsrundschau nun verlangt der Mann allen Ernstes eine Bewilligungspflicht für Onlinedienste, die «in beträchtlicher Weise in die Persönlichkeitssphäre eingreifen» (zitiert nach der SDA-Meldung in der NZZ vom Montag).

Wir fragen uns: Wer entscheidet, ob ein Dienst «in beträchtlicher Weise in die Persönlichkeitssphäre» eingreift? Etwa Thür und seine Mannen? Und was heisst das für Dienste, deren Server nicht in der Schweiz stehen? Werden die an der Grenze kontrolliert? Will Thür sich in China weiterbilden lassen und dann hier eine Internet-Polizei installieren? Schliesslich: Wieso soll diese Bewilligungspflicht nur für Onlinedienste gelten und nicht etwa für das Fernsehen? Oder für die Boulevardpresse?

Wir meinen: Thür sollte sich lieber den relevanten Themen seines Amtes widmen und zum Beispiel endlich gesamtschweizerische Richtlinien für die Videoüberwachung des öffentlichen Raumes initiieren. Aber das ist vielleicht nicht ganz so attraktiv für die Medien, wie dieses billige Google-Bashing.

Und noch ein Wort zum Bild: Mit diesem Bild illustrierte die Gewerkschaftszeitung «Der öffentliche Dienst» vor auf den Tag genau 20 Jahren, am 8. September 1989, einen Beitrag mit dem Titel «Schritte hin zum ‚gläsernen Menschen’». Das waren noch Zeiten. Da war Datenschutz noch ein wahrlich politisches Thema, wurde über Volkszählungen und die Erfassung von Kundendaten, über Rasterfahndung und Orwells Visionen debattiert. In diesem Sinne empfehlen wir übrigens unseren geschätzten Leserinnen und Lesern wärmstens das wunderbare Essay von David Gugerli «Die Welt als Datenbank».

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