Plagiate und Urheberrecht – einmal von der anderen Seite

Da Peter Habers Besprechung von Stefan Webers Publikation „Google-Cop-Paste-Syndrom“ mit freundlichem Wohlwollen aufgenommen worden ist (netbib/archivalia, beides Mal dank Klaus Graf), sei hier noch ein Hinweis auf den Artikel „Abschreibprüfung“ in der Zeitschrift ct (Ausgabe 1/07, S. 78-82, leider nicht online verfügbar) zum Thema nachgetragen.

Richard Sietmann führt kurz in die Situation an Universitäten und Schulen ein, wo vermehrt Plagiate mithilfe des Internets erstellt, aber auch entdeckt werden (seltsamerweise kommt dabei weder Stefan Weber noch seine aktuelle Publikation vor, wie Beat Döbeli bereits bemerkte). Schliesslich werden verschiedene Plagiats-Ermittlungs-Dienste vorgestellt: das bekanntere „turn it in„, 1996 auf Anregung von Dozenten der Universität Berkeley entstanden, und das weniger bekannte Docoloc des Instituts für angewandte Lerntechnologien.

Sietmann legt dann Kritikpunkte an den Plagiatssuchdiensten dar. So ist beispielsweise die Praxis, alle Studienarbeiten a priori bei „turn it in“ einzuspeisen, nicht unbestritten. Die Berliner Professorin für Medieninformatik Debora Weber-Wulff (die unter anderem den Lehrgang „Fremde Federn Finden“ entwickelt hat – darauf wurde hier auch schon verwiesen) hält dieses Vorgehen für unsinnig und kontraproduktiv, eine „Pseudoverwissenschaftlichung“ und einen „Versuch, soziale Probleme mit Software zu lösen“. Denn auch die Plagiatsdienste haben ihre Grenzen (siehe auch die Diskussion anlässlich meines Referats in Innsbruck im Dezember 06 – dort drehte es sich um den Plagiatsdienst namens safeassignment, der aber im Wesentlichen gleich funktioniert).

Stossend finden die Studierenden vor allem, dass „turn it in“ die eingereichten Daten speichert. Dies geschehe zu Vergleichszwecken, heisst es von Seiten der Firma, aber niemand weiss, was mit diesen Daten alles angestellt wird. In den USA formiert sich nun bei den Studierenden Widerstand gegen die bereits etablierte „Misstrauenskultur“ (die sich in obligatorischem Einreichen von Studienarbeiten bei den Plagiatsdiensten äussert). Sie fügen ihren Arbeiten Copyright-Vermerke hinzu, die sich auf den Digital Millenium Copyright Act berufen (wofür dieses Gesetz nicht schon alles gebraucht wurde…) und damit das „Verwerten“ der fraglichen Arbeiten (und dazu gehört auch das Einspeisen in einen Plagiatsdienst) verbieten.

Ich finde ja die alte Methode die beste: Der Student, die Studentin gibt die ausgedruckte Version seiner Arbeit ab, der Dozent, die Dozentin liest sie durch und schreibt handschriftlich seine/ihre Anmerkungen dazu. Dafür müssten man aber auch Zeit haben, oder sie sich nehmen.

Ein Gedanke zu „Plagiate und Urheberrecht – einmal von der anderen Seite“

  1. Ich finde eine andere Methode auch nicht schlecht: Abgabe einer elektronischen Arbeit, dann kann ich das Formatieren auch prüfen, längere Kommentare eingeben, wenn nötig, und manchmal auch sehen, was über copy & paste übernommen wurde.
    Ansonsten stehe ich den automatischen Überprüfungen auch skeptisch gegenüber.

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